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DurchführungsvereinbArung

KidsKosmos – Marina und Thomas Bodewein GbR

​Inhaltsverzeichnis

  1. Aufsichtspflicht

  2. Abholvereinbarung

  3. Dokument: Abholberechtigung

 

1. Aufsichtspflicht

1.1 Übertragung der Aufsichtspflicht 

Die Erziehungsberechtigten übertragen für die Dauer der Trainings die Aufsicht des Kindes auf die Betreuer des Angebots.  

1.2 Anweisungen der Betreuer 

Die Erziehungsberechtigten haben ihr Kind in Kenntnis gesetzt, dass es den Anweisungen der Betreuer Folge zu leisten hat. 

1.3 Ärztliche Behandlung 

Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass im Falle eines medizinischen Notfalls und einer daher notwendigen ärztlichen Behandlung sämtliche Maßnahmen, die von einem hinzugezogenen Arzt für dringend erforderlich gehalten werden, an dem Kind vorgenommen werden dürfen. 

1.4 Unerlaubte bzw. ordnungswidrige Einzelaktionen des Kindes 

Die Erziehungsberechtigten sind sich bewusst, dass die Betreuer für unerlaubte bzw. ordnungswidrige Einzelaktionen des Kindes keine Verantwortung tragen. Für diese Fälle entbinden die Erziehungsberechtigten den Veranstalter von der Haftung im Rahmen der Aufsichtspflicht.

1.5 Haftpflichtversicherung

Die Erziehungsberechtigten versichern, dass das Kind haftpflichtversichert ist. 

1.6 Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien 

Die Erziehungsberechtigten versichern, dass Sie dem Veranstalter alle für die Aufsichtspflicht relevanten Informationen zu Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien des Kindes bei der Anmeldung oder rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (mindestens 2 Tage vor Beginn) schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt haben. Die Erziehungsberechtigten versichern, dass Sie die KidsKosmos – Marina und Thomas Bodwein GbR immer sofort schriftlich (per E-Mail) über Veränderungen informieren. 

1.7 Informationen zu notwendigen Medikamenten 

Die Erziehungsberechtigten versichern, dass Sie dem Veranstalter alle für die Aufsichtspflicht relevanten Informationen zu notwendigen Medikamenten, die das Kind zwingend einnehmen muss, bei der Anmeldung oder rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (mindestens 2 Tage vor Beginn) schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt haben. Die Erziehungsberechtigten versichern, dass Sie die KidsKosmos – Marina und Thomas Bodwein GbR immer sofort schriftlich (per E-Mail) über Veränderungen informieren.  

1.8 Für die Betreuung des Kindes persönliche, wichtige Informationen  

Die Erziehungsberechtigten versichern, dass Sie dem Veranstalter alle für die Aufsichtspflicht relevanten Informationen zum Verhalten des Kindes, bei der Anmeldung oder rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (mindestens 2 Tage vor Beginn) schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt haben. Dazu gehören zum Beispiel Informationen über Ernährungsbesonderheiten, Familiensituation, soziale Schwierigkeiten, Zahnspange tragen, Behinderung etc. Die Erziehungsberechtigten versichern, dass Sie die KidsKosmos – Marina und Thomas Bodwein GbR immer sofort schriftlich (per E-Mail) über Veränderungen informieren. 

2. Abholvereinbarungen

2.1 Abholberechtigung vom Durchführungsort 

Die Erziehungsberechtigten versichern, dass nur eine bekannte, erziehungsberechtige Person selbst, eine uns bei der Anmeldung im Anmeldeformular genannte abholberechtigte Person, oder eine durch eine unterschriebene Abholberechtigung autorisierte Person das Kind zur festgelegten Abholzeit vom Durchführungsort abholen wird. Das Dokument zur Abholberechtigung ist in diesem Dokument angehängt.

2.2 Keine abholberechtigte Person beim Veranstaltungsende am Veranstaltungsort 

Sollte eine abholende Person nicht die erziehungsberechtigte Person sein oder keine vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Abholberechtigung mit sich führen, werden die Betreuer telefonisch versuchen, die erziehungsberechtigte Person zu erreichen. Sollten die Betreuer die erziehungsberechtigte Person nicht erreichen, übernimmt der Erziehungsberechtigte alle Kosten, die bei der persönlichen Begleitung des Kindes nach Hause entstehen. Stundenlohn 100 € + Fahrgeld. 

2.3 Abholberechtigte Person kommt zur Abholung zu spät zum Durchführungsort 

Sollte die abholberechtigte Person mehr als 5 Minuten zu spät zur Abholung erscheinen, behalten wir uns vor, für die weitere anfallende Betreuungszeit pauschal einen Stundensatz von 100 € zu berechnen.

 

2.4 Abholberechtigung für die Betreuer zur Abholung aus der Einrichtung 

Sie haben einen Kurs gebucht, bei dem die Kinder bei geeignetem Wetter evtl. die Einrichtung verlassen und sich im Außenbereich der Einrichtung oder nahen Umfeld bewegen. Durch Zustimmung zu unseren Durchführungsvereinbarungen stimmen Sie dieser Abholung zu. Die Kinder werden nur von Betreuern abgeholt, die in der Einrichtung bekannt sind. 

Abholvereinbarung
Aufsichtspflicht
Dokument: Abholberechtigung
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